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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94   

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VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94 (https://dejure.org/1994,5772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.1994 - 11 S 287/94 (https://dejure.org/1994,5772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 1994 - 11 S 287/94 (https://dejure.org/1994,5772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise ohne das erforderliche Visum im Falle geänderter Aufenthaltsabsichten; Anwendungsbereich der Übergangsregelung des AuslG 1990 § 98 Abs 2; Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte nach AuslG 1990 § 94

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs des Ehegatten; Vor Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 erteilte befristete Aufenthaltserlaubnis; Erteilung eines Visums ohne erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt in allen Fällen einer behördlichen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (§ 72 Abs. 1 AuslG), zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO mit dem Ziel in Betracht, durch die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs den gesetzlichen Sofortvollzug der Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung und damit auch die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 42 Abs. 2 Satz 2 AuslG) auszusetzen (siehe dazu im einzelnen Beschluß des Senats vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 69 Abs. 2 AuslG Nr. 4 = ESVGH 43, 71 (Ls)).

    Denn die Antragstellerin war zum Zeitpunkt der Einreise im Besitz des objektiv erforderlichen Aufenthaltstitels für einen legalen Grenzübertritt (vgl. Beschluß des Senats vom 5.5.1992 aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1994 - 11 S 2676/93

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Familiennachzugs für sog

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94
    Zwar wollte der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift offensichtlich diejenigen Ausländer privilegieren, die vor ihrer Einreise einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AuslG noch nicht mit Aussicht auf Erfolg stellen konnten, doch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG ist diese Vorschrift einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (vgl. Urteil des Senats vom 18.1.1994 - 11 S 2676/93 -).

    Bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AuslG kann nämlich auch vom Erfordernis der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung des im Bundesgebiet lebenden Ehegatten abgesehen werden (vgl. Urteil des Senats vom 18.1.1994 aaO. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94
    Daher ist ein Ausländer auch dann gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG mit einem Visum eingereist, das auf Grund seiner Angaben im Visumsantrag ohne erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt worden ist, wenn die Ausländerbehörde zwar der Erteilung eines Visums zugestimmt hat, das der Zustimmung der Ausländerbehörde nicht bedarf, der Ausländer jedoch in Wirklichkeit von vornherein einen Aufenthaltszweck beabsichtigt hat, der der vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung eines sich hierauf beziehenden Einreisesichtvermerks bedarf (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 4.3.1992 - 1 S 241/92 -).

    Ob und inwieweit in Fällen der vorliegenden Art § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG eingreift, wonach gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 AuslG vor der Ausreise des Ausländers Rechtsbehelfe nur darauf gestützt werden können, daß der Versagungsgrund nicht vorliegt, kann nach dem vorstehend Gesagten offen bleiben (vgl. zur Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 4.3.1992 - 1 S 241/92 - und vom 1.4.1992 - 13 S 385/91 -).

  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94
    Daher kann auch offen bleiben, ob für die Frage, welche Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG zu stellen sind, an die zum Ausländergesetz 1965 ergangene Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.1986, BVerwGE 75, 20) angeknüpft werden kann oder ob mit Rücksicht auf die Tragweite einer gesetzlichen Vermutung strengere Beweisanforderungen zu stellen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91

    Aufenthaltsrecht des adoptierten Ausländers - Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94
    Ob und inwieweit in Fällen der vorliegenden Art § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG eingreift, wonach gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 AuslG vor der Ausreise des Ausländers Rechtsbehelfe nur darauf gestützt werden können, daß der Versagungsgrund nicht vorliegt, kann nach dem vorstehend Gesagten offen bleiben (vgl. zur Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 4.3.1992 - 1 S 241/92 - und vom 1.4.1992 - 13 S 385/91 -).
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